Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17148
OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06 (https://dejure.org/2006,17148)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.09.2006 - 1 L 9/06 (https://dejure.org/2006,17148)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. September 2006 - 1 L 9/06 (https://dejure.org/2006,17148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BBesG § 1 Abs. 1; ; BBesG § ... 2 Abs. 1; ; BBesG § 3 Abs. 1; ; BBesG § 6 Abs. 1; ; BBesG § 20; ; LSA-BG § 6 Abs. 1; ; LSA-BG § 6 Abs. 2; ; LSA-BG § 6 Abs. 3; ; LSA-BG § 31; ; LSA-BG § 72; ; LSA-BG § 72a; ; LSA-BG § 79 S. 1 (Fassung 1993, 1994); ; BRRG § 5 Abs. 1; ; BRRG § 5 Abs. 2; ; BRRG § 126 Abs. 3; ; LSA-ArbZVO § 2; ; LSA-GO § 79; ; LSA-GO § 81 Abs. 3; ; LSA-GO § 81 Abs. 4; ; LSA-GO § 81 Abs. 5; ; LSA-GO § 90 Abs. 2; ; LSA-GO § 91 Abs. 3; ; LSA-GO § 100 (Fassung 1993, 1994); ; LSA-VwVfG § 35 Abs. 1; ; LSA-VwVfG § 37 Abs. 2 S. 1; ; LSA-VwVfG § 39 Abs. 1 S. 1; ; LSA-VwVfG § 39 Abs. 2; ; LSA-VwVfG § 43 Abs. 1; ; LSA-VwVfG § 43 Abs. 2; ; LSA-VwVfG § 43 Abs. 3; ; LSA-VwVfG § 44 Abs. 1; ; LSA-VwVfG § 44 Abs. 2; ; LSA-VwVfG § 45 Abs. 1; ; LSA-VwVfG § 45 Abs. 2; ; LSA-VwVfG § 48; ; LSA-VwVfG § 51 Abs. 1; ; LSA-VwVfG § 51 Abs. 5; ; VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 60 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Rücknahme einer rechtswidrig angeordneten Teilzeitbeschäftigung eines Beamten und zu den besoldungsrechtlichen Auswirkungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachzahlung von Bezügen in Höhe der Besoldung für eine vollzeitbeschäftigte Beamtin; Nachgewährung der durch Teilzeitbeschäftigung entstandenen Besoldungsdifferenzen zur Besoldung nach der gesetzlich geregelten regelmäßigen Arbeitszeit einschließlich sämtlicher ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Rücknahme einer rechtswidrig angeordneten Teilzeitbeschäftigung eines Beamten und zu den besoldungsrechtlichen Auswirkungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
    Insoweit kann der Beklagte, wie sich aus § 51 Abs. 5 VwVfG LSA ergibt, ein Verwaltungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen wieder aufgreifen und über einen durch unanfechtbaren Verwaltungsakt beschiedenen materiellrechtlichen Anspruch auf Besoldung erneut sachlich entscheiden, selbst wenn - wie im gegebenen Fall - die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen im engeren Sinne gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG LSA nicht vorliegen (vgl., in ständiger Rechtsprechung, etwa: BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - Az.: 2 C 5.99 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10 [m. w. N.]).

    Dies ist rechtlich nicht zu erinnern, denn unanfechtbar gewordene fehlerhafte Bescheide, deren rückwirkende Ersetzung Nachzahlungsansprüche gegen die Behörde begründet, werden im Ermessenswege regelmäßig nur mit Wirkung für die Zukunft geändert (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - Az.: 2 C 5.99 -, Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10 [m. w. N.]).

    Lehnt die Behörde in einem solchen Fall eine neue Sachprüfung für die Vergangenheit wegen der Unanfechtbarkeit der getroffenen Regelung ab, ist dies grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - Az.: 2 C 5.99 -, a. a. O.).

    Der Dienstherr ist zum einen innerdienstlich durch das Haushaltsrecht gehalten, sich auf die Verjährung zu berufen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - Az.: 2 C 5.99 -, a. a. O.); nichts Anderes gilt im Übrigen, soweit Ansprüche - siehe hierzu nachfolgende Ausführungen - verwirkt sind.

    Dieser Zeitraum währte immerhin länger als die Verjährungsfrist für besoldungsrechtliche Ansprüche von 4 Jahren (siehe hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - Az.: 2 C 5.99 -, Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10 [m. w. N.]; siehe auch: Urteil vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 -).

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
    Demgegenüber lag im gegebenen Fall keine Regelung der - bereits bestimmten - Arbeitszeit, sondern vielmehr die Regelung der Teilzeitbeschäftigung vor, die dadurch erfolgt, dass die regelmäßige Arbeitszeit reduziert wird (vgl. hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 6 Juli 1989 - Az.: 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; Beschluss vom 6. April 1992 - Az.: 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).

    Vielmehr handelt es sich bei der Regelung der Teilzeitbeschäftigung einerseits und der statusrechtlichen Entscheidung (Anstellung) andererseits um zwei eigenständige Verwaltungsakte, deren Rechtswirksamkeit nicht einander bedingen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - Az.: 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196).

    Denn die Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten - wie vorliegend im Falle der Klägerin - setzt einen freiwilligen Antrag in dem Sinne voraus, dass dem Beamten vom Dienstherrn die Möglichkeit der Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden befristeten Kürzung der Arbeitszeit sowie der Besoldung und Versorgung geboten wird und der Beamte von dieser Wahlmöglichkeit im Sinne der Kürzung Gebrauch machen will (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - Az.: 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; nachfolgend etwa: Beschluss vom 4. März 1992 - Az.: 2 B 18.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2; Beschluss vom 6. April 1992 - Az.: 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).

    Im Übrigen hat die Beklagte in diesem Zusammenhang rechtlich zutreffend und damit ermessenfehlerfrei in ihre Erwägungen eingestellt, dass die Klägerin zur Nachleistung von Dienstzeiten wegen der mehr als sechs Jahre andauernden Teilzeitbeschäftigung von lediglich 3/4 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht verpflichtet ist (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - Az.: 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196) und infolgedessen mit einer etwaigen Nachzahlung von Bezügen keine Dienstleistung in entsprechendem Umfange - mehr - einherginge.

  • BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92

    Anforderungen an die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung für einen Beamten -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
    Eine Verfügung, mit der der Dienstherr einen Beamten auf Probe eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt, ist nämlich nicht deshalb nichtig, weil die Teilzeitbeschäftigung nicht aufgrund eines freiwilligen Antrages bewilligt wurde (so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 4. März 1992 - Az.: 2 B 18.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2), da es an der Offensichtlichkeit des rechtlichen Fehlers fehlt.

    Denn die Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten - wie vorliegend im Falle der Klägerin - setzt einen freiwilligen Antrag in dem Sinne voraus, dass dem Beamten vom Dienstherrn die Möglichkeit der Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden befristeten Kürzung der Arbeitszeit sowie der Besoldung und Versorgung geboten wird und der Beamte von dieser Wahlmöglichkeit im Sinne der Kürzung Gebrauch machen will (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - Az.: 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; nachfolgend etwa: Beschluss vom 4. März 1992 - Az.: 2 B 18.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2; Beschluss vom 6. April 1992 - Az.: 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).

  • BVerwG, 06.04.1992 - 2 B 30.92

    Rechtmäßigkeit der Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
    Demgegenüber lag im gegebenen Fall keine Regelung der - bereits bestimmten - Arbeitszeit, sondern vielmehr die Regelung der Teilzeitbeschäftigung vor, die dadurch erfolgt, dass die regelmäßige Arbeitszeit reduziert wird (vgl. hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 6 Juli 1989 - Az.: 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; Beschluss vom 6. April 1992 - Az.: 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).

    Denn die Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten - wie vorliegend im Falle der Klägerin - setzt einen freiwilligen Antrag in dem Sinne voraus, dass dem Beamten vom Dienstherrn die Möglichkeit der Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden befristeten Kürzung der Arbeitszeit sowie der Besoldung und Versorgung geboten wird und der Beamte von dieser Wahlmöglichkeit im Sinne der Kürzung Gebrauch machen will (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - Az.: 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; nachfolgend etwa: Beschluss vom 4. März 1992 - Az.: 2 B 18.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2; Beschluss vom 6. April 1992 - Az.: 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
    Insbesondere ist anerkannt, dass eine Fristversäumnis dem Betroffenen nicht angelastet werden darf, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (siehe zum Vorstehenden zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - Az.: 3 C 35.96 -, BVerwGE 105, 288 [m. z. N.]).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
    Vielmehr setzt sie zusätzlich ein bestimmtes Verhalten des Berechtigten voraus, das geeignet ist, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht werden, sowie eine Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils, etwa weil dieser sich auf die vom Berechtigten erweckte Erwartung der Nichtgeltendmachung des Rechts einrichten durfte und eingerichtet hat - sog. Umstandsmoment (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - Az.: 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
    Der Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. März 2000 (Az.: 2 C 1.99) führe zu keiner anderen Beurteilung der Rechtslage, da die Klägerin hier - anders als im bundesverwaltungsgerichtlichen Verfahren - nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch bzw. anschließend Klage gegen die Teilzeitbeschäftigungsverfügung erhoben habe.
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
    Dieser Zeitraum währte immerhin länger als die Verjährungsfrist für besoldungsrechtliche Ansprüche von 4 Jahren (siehe hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - Az.: 2 C 5.99 -, Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10 [m. w. N.]; siehe auch: Urteil vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 -).
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
    Eine etwaige Wiedereinsetzung in die Versäumung der Ausschlussfrist des § 58 Abs. 2 VwGO ist im Übrigen ausgeschlossen; die Ausschlussfrist ist vielmehr nur dann unbeachtlich, wenn - anders als hier - sich der Rechtsschutzsuchende mit Recht auf höhere Gewalt gemäß §§ 58 Abs. 2, 60 Abs. 3 VwGO berufen kann (siehe: BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979 - Az.: 6 C 70.78 -, BVerwGE 58, 110 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines Zurückstellungsgrundes im Hinblick auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
    Eine etwaige Wiedereinsetzung in die Versäumung der Ausschlussfrist des § 58 Abs. 2 VwGO ist im Übrigen ausgeschlossen; die Ausschlussfrist ist vielmehr nur dann unbeachtlich, wenn - anders als hier - sich der Rechtsschutzsuchende mit Recht auf höhere Gewalt gemäß §§ 58 Abs. 2, 60 Abs. 3 VwGO berufen kann (siehe: BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979 - Az.: 6 C 70.78 -, BVerwGE 58, 110 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - 1 A 157/07
    vgl. Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar 10. Aufl. 2008, § 44 Rn. 21; für Teilzeitbewilligung: BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 ff. sowie Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18.92 -, DVBl 1992, 917; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. September 2006 - 1 L 9/06 - zitiert nach JURIS.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 4 S 2829/06

    Ausschluss bestimmter Arztrechnungen von der Leistungserstattung durch

    Vielmehr ist unter höherer Gewalt ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (BVerwG, Urteil vom 30.10.1997, BVerwGE 105, 288; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.09.2006 - 1 L 9/06 -, Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 58 RdNr. 20; Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 60 RdNr. 28).

    Als solche Gewalt kann auch der unverschuldete Irrtum über den Charakter eines Schreibens als regelnder Verwaltungsakt in Betracht kommen (Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 58 RdNr. 20; siehe auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.09.2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2009 - 1 M 10/09

    Zur missbräuchlichen Beantragung von Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Der Grundsatz von Treu und Glauben ist auch im Beamtenrecht anwendbar (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - Az.: 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [m. w. N.]; OVG LSA Urteil vom 28. September 2006 - Az.: 1 L 9/06 - [rechtskräftig], veröffentlicht bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13

    Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten

    Indes ist eine Grenze durch den Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Beamtenrecht anwendbar ist ( vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [m. w. N.]; OVG LSA Urteil vom 28. September 2006 - 1 L 9/06 - [rechtskräftig], juris ) gezogen, und zwar hier in Form der Verwirkung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12

    Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten

    Indes ist eine Grenze durch den Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Beamtenrecht anwendbar ist ( vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [m. w. N.]; OVG LSA Urteil vom 28. September 2006 - 1 L 9/06 - [rechtskräftig], juris ) gezogen, und zwar hier in Form der Verwirkung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2012 - 1 L 166/11

    Aufhebung eines Zuwendungsbescheids

    Vielmehr setzt sie zusätzlich ein bestimmtes Verhalten des Berechtigten voraus, das geeignet ist, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht werden, sowie eine Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils, etwa weil dieser sich auf die vom Berechtigten erweckte Erwartung der Nichtgeltendmachung des Rechts einrichten durfte und eingerichtet hat - sog. Umstandsmoment ( BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [m. w. N.]; OVG LSA, Urteil vom 28. September 2006 - 1 L 9/06 -, juris ).
  • VG Berlin, 22.06.2018 - 27 L 86.18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Rundfunkrecht

    Die Aufhebung der Regelung in der E-Mail der Antragsgegnerin vom 6. Februar 2015 wäre gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG am 2. Februar 2018 wirksam geworden, wenn diese Aufhebung nicht nichtig wäre (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. September 2006 - 1 L 9/06 -, juris Rn. 48).
  • VG Berlin, 22.11.2018 - 36 K 186.17

    Geltendmachung der Aufhebung der Ruhendstellung der Versorgungsbezüge

    Insbesondere ist der Dienstherr berechtigt, auch gegenläufigen Interessen wie dem Grundsatz der sparsamen Finanzwirtschaft den Vorrang einzuräumen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. September 2006 - 1 L 9/06 - juris Rn. 64).
  • VG Meiningen, 20.11.2007 - 1 E 364/07

    Recht der Landesbeamten; Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Ernennung zum Beamten

    Ob sich der Antragsgegner gegenüber der Antragstellerin auf die Bestandskraft dieses Bescheides für den Zeitraum ab Eingang ihres Antrags auf sofortige vollzeitige Beschäftigung berufen kann oder die Antragstellerin im Wege eines Wiederaufnahme- bzw. Rücknahmeverfahrens bzw. über die Grundsätze von Treu und Glauben gerichtlich durchsetzen kann, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, seinen Festsetzungsbescheid rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung am 28.12.2006 aufzuheben (vgl. dazu z. B. OVG S-A, U. v. 29.09.2006, 1 L 9/06; VG Lüneburg, U. v. 18.08.2004, 1 A 253/04, Juris), muss in diesem Verfahren offenbleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht